ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

 1. Allgemeines 

  • 1.1.  Die nachfolgenden „Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen“ (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Foto-Halisch durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen. 
  • 1.2.  Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. 
  • 1.3.  Diese AGB werden dem Kunden vor Annahme des Auftrags überstellt. Mit Annahme des Auftrags sind diese also unwiderruflich Bestandteil der Vereinbarung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Foto-Halisch diese schriftlich anerkennt. 
  • 1.4.  Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 
  • 1.5.  Foto-Halisch ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, Preise und sonstigen Bedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Jeder weitere Zugriff auf sowie die weitere Nutzung der Webseite ( https://foto-halisch.de ) nach einer solchen Änderung gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Es obliegt dem Nutzer bzw. Lizenznehmer, sich regelmäßig über den aktuellen Stand dieser Bedingungen und die aktuellen Preise zu informieren. Die letzte Aktualisierung dieser Bedingungen erfolgte am 01.06.2022.

2. Auftragsproduktionen 

  • 2.1.  Soweit Foto-Halisch Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von Foto-Halisch anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die Foto-Halisch nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. 
  • 2.2.  Foto-Halisch ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. 
  • 2.3.  Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch Foto-Halisch ausgewählt. 
  • 2.4.  Sind Foto-Halisch innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3. Überlassenes Bildmaterial 

  • 3.1.  Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. 
  • 3.2.  Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Foto-Halisch gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. 
  • 3.3.  Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. 
  • 3.4.  Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Foto-Halisch, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. 
  • 3.5.  Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. 
  • 3.6.  Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

4. Nutzungsrechte 

  • 4.1.  Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. 
  • 4.2.  Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. 
  • 4.3.  Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für dass das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. 
  • 4.4.  Jede über Ziffer 4.3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: * eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, * jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, * die Digitalisierung, Speicherung oder Replikation des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikro-film etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient, * jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, DVD, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, * jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), * die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind. 
  • 4.5.  Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. 
  • 4.6.  Der Kunde ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. 
  • 4.7.  Dem Lizenznehmer ist es gestattet, das Lizenzmaterial bzw. Vervielfältigungen, Reproduktionen oder Bearbeitungen des Lizenzmaterials auf datenfreigebende Social Media Plattformen wie Facebook, YouTube oder Google Plus hochzuladen, sofern das Lizenzmaterial:
    – in ein Composing/Layout (Endprodukt) eingebunden ist und nicht als einzelnes, eigenständiges Bild gespeichert werden kann und dieses Composing/Layout eindeutig auf den Lizenznehmer verweist oder
    – ein Urhebernachweis/Hinweis auf Foto-Halisch grafisch angebracht ist und – die Bildgröße 1.200 Pixel in der Breite nicht überschreitet. Von der oben stehenden Gestattung ausgenommen sind Personenabbildungen, wenn diese als Profilbilder oder als „Avatare“ (grafischer Stellvertreter einer Person in der virtuellen Welt) genutzt werden. Eine derartige Nutzung ist grundsätzlich nicht gestattet. 
  • 4.8.  Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Platzierung des von Foto-Halisch vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. 
  • 4.9.  Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche von Foto-Halisch durch den Auftraggeber. 
  • 4.10.  Foto-Halisch bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

5. Haftung 

  • 5.1.  Foto-Halisch übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholen von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. 
  • 5.2.  Foto-Halisch haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt. 
  • 5.3.  Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet Foto-Halisch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. 
  • 5.4.  Außer in den in den Absätzen 2 und 3 genannten Fällen haftet Foto-Halisch nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. 
  • 5.5.  Das Recht des Kunden, sich wegen eines nicht von Foto-Halisch zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen. 
  • 5.6.  Soweit die Haftung der Foto-Halisch nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 
  • 5.7 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärun- gen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.

6. Honorare 

  • 6.1.  Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 
  • 6.2.  Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. 
  • 6.3.  Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  • 6.4.  Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an. 
  • 6.5.  Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen. 
  • 6.6.  Zusätzlich zum Honorar ist bei der Herstellung von physikalischen Produkten wie – aber nicht beschränkend auf – Printmedien, Merchandise- oder Tonträgerprodukte die Zusendung von fünf Belegexemplaren vereinbart. Diese sind innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erstverkaufstag zu übersenden. Maßgeblich ist der Eingang bei Foto-Halisch, nicht der Versandtag. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Lieferung der Belegexemplare innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von €100,00 (einhundert Euro) fällig. Außerdem entsteht die Verpflichtung, Foto-Halisch die Schäden zu ersetzen, die durch Ersatzbeschaffung entstehen (z.B. Kaufpreis und Versandkosten). 
  • 6.7.  Eventuell eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit. 
  • 6.8.  Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Foto-Halisch ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. 

7. Rückgabe des Bildmaterials 

  • 7.1.  Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind fünf Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen. 
  • 7.2.  Überlässt Foto-Halisch auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von Foto-Halisch schriftlich bestätigt worden ist. 
  • 7.3.  Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei Foto-Halisch.

8. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz 

  • 8.1.  Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Foto-Halisch) erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 
  • 8.2.  Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen. 
  • 8.3.  Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von * € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate * € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate. 
  • 8.4.  Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass Foto-Halisch die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von mindestens * € 40,00 pro s/w- oder Color-Abzug oder KB-Dia-Duplikat * € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat * € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat * € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. 
  • 8.5.  Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist. 
  • 8.6.  Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch EUR 100 zzgl. Mwst.. 
  • 8.7.  Das Entfernen des Urhebernachweises ist ausdrücklich untersagt. Jegliche Nutzung der Bilddaten ohne den Urhebernachweis wird entsprechend dieser AGB mit einem fünffachen Zuschlag auf das marktübliche Honorar geahndet. Sollte zusätzlich kein externer Urhebernachweis angebracht sein, fällt branchenüblich ein weiterer einfacher Zuschlag an. Weitere Schadensersatzansprüche durch Foto-Halisch bleiben ausdrücklich vorbehalten. 

9. Datenschutz 

  • 9.1.  Foto-Halisch bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von Foto-Halisch in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. 
  • 9.2.  Foto-Halisch ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte – z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per Email und/ oder Telefon aufnehmen dürfen. 
  • 9.3.  Solange der Kunde nicht widerspricht, ist Foto-Halisch darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke der Unternehmen und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu reicht eine einfache E-Mail an info@foto-halisch.de. 

10. Nebenabreden/Besonderes 

  • 10.1.  Sollte der Kunde in Deutschland ansässig sein, gilt deutsches Recht und Deutschland ist als Gerichtsstand vereinbart. 
  • 10.2.  Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
  • 10.3.  Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige
    Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 

Stand: 06-2022